Berliner Turnerschaft Korporation Turn- und Sportverein e.V.

Die Berliner Turnerschaft ist ein Mehrspartensportverein mit zwölf Fachbereichen, verteilt über derzeit sechs Bezirke. Zu den praktizierten Sportarten zählen neben dem Turnen, die Leichtathletik, Schwimmen, Rudern und auch verschiedene Ballsportarten, wie Faustball und Volleyball. In unserer Gymwelt, in der Ohlauer Straße, bieten wir eine Vielzahl an Fitness- und modernen Sportangeboten an. In dem Turnzentrum in Schöneberg, stehen uns eine Gerätturn- und Mehrzweckhalle zur Verfügung. Hier bieten wir leistungsorientiertes Turnen - u.a. in der Turn-Talentschule Salto - an.

Gründung:
16. Mai 1863
Anschrift:
Buschkrugallee 163 | 12359 Berlin
Telefon: 
+49 (30) 665 19 92

Mitglieder:
2.655 (Stand 08/2023)

Fachbereiche:
12
E-Mail:
info@berlinerturnerschaft.de

Fragen & Antworten

Um uneingeschränkt am Training teilnehmen zu können, musst Du Mitglied des Vereins sein. Dazu brauchen wir einen von Dir und dem zuständigen Übungsleiter ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag. Der Aufnahmeantrag wird Dir in der Halle gegeben und dort gibst Du ihn auch bitte wieder ab. Bitte nicht in die Geschäftsstelle schicken. 

Natürlich kannst Du ein Probetraining machen, um Dir ganz sicher sein zu können. Kontaktiere jedoch bitte vorher den/die zuständige/n Übungsleiter*in, damit diese/r Dich einplanen kann. Außerdem gibt es vielleicht Dinge, die vorher besprochen werden müssen. Wie oft Du zum Probetraining kommen darfst, entscheiden die Verantwortlichen vor Ort. Sofern Du in der Sportangebotsübersicht keine Ansprechpartner finden kannst, kontaktiere gerne unsere Geschäftsstelle. 

Tel.: +49 (30) 665 19 92
E-Mail: info@berlinerturnerschaft.de

 

Die Mitgliedschaft setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen - dem Anteil für den Hauptverein und der Abteilungsanteil. Eine Übersicht über die Höhe des Betrages entnimmst Du bitte aus der Beitragsübersicht. Hier findest Du die Übersicht der Mitgliedsbeiträge!

Der Beitrag wird vierteljährlich oder jährlich von dem Konto angebucht. So musst Du Dir keine Gedanken darüber machen und kannst Dich voll und ganz auf das Training konzentrieren. 

Benötigt ihr Unterstützung? Das BuT ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Unterstützt und gefördert werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten (ALG II / Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsysbLG). Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen zu stärken sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Möglichkeiten zu geben an Angeboten teilzunehmen. Wie kann die Beratungsstelle genutzt werden? Mitgliedsbeiträge können über das Bildungspaket erstattet werden. Sofern ihr Unterstützung beantragt, kreuzt bitte auf unserem Aufnahmeantrag das entsprechende Feld an. 

Dein Beitrag wird grundsätzlich ermäßigt, wenn du unter 18 Jahre alt bist.

Solltest du über 18 Jahre und unter 27 Jahre alt sein, kannst du uns einen Nachweis erbringen, dass du zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder studierst. Solltest du arbeitslos oder anders bedürftig sein, benötigen wir ebenfalls einen Nachweis.

Bitte beachte: Diese Nachweise haben jeweils eine begrenzte Laufzeit. Die Ermäßigung gilt nur für diese begrenzte Laufzeit. Solltest du weiterhin berechtigt sein für eine Ermäßigung muss uns der neue Nachweis rechtzeitig unaufgefordert eingereicht werden. Wenn du das verpasst, wird der Beitrag automatisch auf den regulären Beitrag umgestellt. Rückwirkend können wir keine Ermäßigung anerkennen.

Bei der BT bist Du grundsätzlich nicht an eine Sportart gebunden. Da Du neben dem Abteilungsbeitrag auch einen Vereinsbeitrag bezahlst, darfst Du nach vorheriger Anmeldung an verschiedenen Sportarten teilnehmen. 

Der Mitgliedsbeitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt für Leistungen des Vereins dar. Die Beitragszahlung ist vielmehr die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, um den Vereinszweck verwirklichen zu können. Insofern gilt auch nicht der übliche Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.

Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Daher ist es auch nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern.

Fülle dafür bitte unser Änderungsformular aus und schicke dieses an info@berlinerturnerschaft.de

Du kannst jeweils zum Ende eines jeden Quartals aus dem Verein austreten. Dafür gilt die Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderquartals.

Austritt zum 31.12. – Eingang der Kündigung bis spät. 30.11.

Austritt zum 30.9. – Eingang der Kündigung bis spät. 31.8.

Austritt zum 30.6. – Eingang der Kündigung bis spät. 31.5.

Austritt zum 31.3. – Eingang der Kündigung bis spät. 28. bzw. 29.2. (je nach Schaltjahr)

Die Kündigung muss die Geschäftsstelle nachweisbar und rechtzeitig in schriftlicher Form erreichen. Du kannst dafür Post, Fax oder Email nutzen.

Das bedeutet bei einem Austritt zum 30.6. ist die Kündigung fristgerecht eingegangen, wenn Sie die Geschäftsstelle nachweisbar bis zum 31.5. erreicht hat und in schriftlicher Form erfolgt ist. Der Austritt gilt als vollzogen, wenn du von der Geschäftsstelle eine schriftliche Bestätigung erhalten hast. Ein Fernbleiben vom Sport gilt nicht als Kündigung und ebensowenig die mündliche Erklärung gegenüber einem Trainer oder einem anderen Mitglied. Falls der Fall eintreten sollte, dass wir keinen Sport anbieten können z.B. weil es der Gesetzgeber untersagt, dann berechtigt dies in keinem Fall zu einer selbst vorgenommenen Kürzung der Beiträge und unterstellt auch keine schweigend angenommene Kündigung.